Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 29.07.1976

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1976 - I ZR 62/75   

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https://dejure.org/1976,1677
BGH, 19.05.1976 - I ZR 62/75 (https://dejure.org/1976,1677)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1976 - I ZR 62/75 (https://dejure.org/1976,1677)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1976 - I ZR 62/75 (https://dejure.org/1976,1677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Werbung eines Handelsvertreters unter der blickfangmäßig hervorgehobenen Überschrift "Direkt ab Fabrik" - Vergleichbarkeit mit dem Hinweis "Vom Hersteller zum Verbraucher"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Direkt ab Fabrik -, irreführende Werbung, Einschaltung von HV als Verkaufsrepräsentanten

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2214 (Ls.)
  • MDR 1976, 907
  • GRUR 1976, 596
  • DB 1976, 1478
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 120/62
    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - I ZR 62/75
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 13. März 1964 (GRUR 1964, 397 - Damenmäntel) ausgesprochen, die Werbung eines Herstellers, der ambulante Verkaufsveranstaltungen in Gastwirtschaften mit einem eigenen Verkaufsleiter durchführte, mit dem Hinweis "Vom Hersteller zum Verbraucher" werde nicht als die Ankündigung eines Verkaufs zu Fabrikpreisen verstanden; dem Umworbenen sei vielmehr klar, daß er auch die Kosten der jeweiligen Vertriebsmethode mittragen müsse, also nicht ohne weiteres damit rechnen könne, daß ihm der gleiche Preis gewährt werde, zu dem Groß- und Einzelhandel einkaufen könnten.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.07.1976 - 4 Wx 9/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1352
OLG Celle, 29.07.1976 - 4 Wx 9/76 (https://dejure.org/1976,1352)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.07.1976 - 4 Wx 9/76 (https://dejure.org/1976,1352)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juli 1976 - 4 Wx 9/76 (https://dejure.org/1976,1352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2214
  • NJW 1977, 960 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    aa) Nach herrschender Meinung ist der Erwerb einer Eigentumswohnung im Grundsatz lediglich rechtlich vorteilhaft (LG Saarbrücken, MittRhNotK 1990, 109, 110; Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, 2. Aufl., § 107 Rn. 8; MünchKomm-BGB/Schmitt, 5. Aufl., § 107 Rn. 48 bei gg; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 107 Rn. 4; PWW/Völzmann-Stickelbrock, BGB, 5. Aufl., § 107 Rn. 9; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 107 Rn. 8; Staudinger/Knothe, BGB, Bearbeitung 2004, § 107 Rn. 13; Bauer/v.Oefele/Schaub, GBO, 2. Aufl., AT VII Rn. 230; Stürner AcP 173 [1973], 402, 432; wohl auch Jahnke, NJW 1977, 960, 961).

    Anders sei es nur, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht unerhebliche Verschärfungen zu Lasten des Minderjährigen vorsehe (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 32; BayObLG, BayObLGZ 1979, 243, 249), wenn ein Verwaltervertrag bestehe und der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung in diesen eintrete (OLG Celle, NJW 1976, 2214, 2215; OLG Hamm, NZM 2000, 1028, 1029; vgl. auch BayObLG, FGPrax 1998, 21, 22) oder wenn die Eigentumswohnung vermietet sei (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 3610m unter Hinweis auf Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140, die aber selbst die Gegenmeinung vertreten).

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Indes kann auch insoweit hier dahingestellt bleiben, ob der rechtsgeschäftliche Erwerb von Wohnungseigentum durch einen Minderjährigen auch dann als ein nicht ausschließlich lukratives Rechtsgeschäft anzusehen ist, wenn hinsichtlich des Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümer untereinander sowie hinsichtlich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums keine die gesetzliche Ausgestaltung abändernden Bestimmungen getroffen worden sind (s. allgemein zum schenkungsweisen Erwerb von Wohnungseigentum durch einen Minderjährigen OLG Celle NJW 1976, 2214 [OLG Celle 29.07.1976 - 4 Wx 9/76] mit Anm. Jahnke, NJW 1977, 960; Soergel/Hefermehl, BGB 11. Aufl. § 107 Rdn. 2; Gitter in MünchKomm zum BGB § 107 Rdn. 23 unter jj; Palandt/Heinrichs, BGB 38. Aufl. § 107 Anm. 2; Bärmann/Pick/Merle, WEG 4. Aufl. § 1 Rdn. 46, § 3 Rdn. 56).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Der Senat schließt sich - wie bereits das Landgericht - der Auffassung des OLG Celle (NJW 1976, 2214) sowie des BayObLG (BayObLGZ 1979, 243, 248) an, daß bereits der Eintritt des Minderjährigen in den Verwaltervertrag die Annahme eines lediglich rechtlich vorteilhaften Wohnungseigentumserwerbs ausschließt (ebenso Pick in Barmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 1 Rdn.45; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 107 Rdn: 4).

    Die daran geäußerte Kritik von Jahnke (NJW 1977, 960), die im Kern darauf abhebt, daß die zwingend vorgeschriebene Bestellung eines Verwalters zum gesetzlichen Inhalt des Wohnungseigentums gehört, vermag im Ergebnis nicht zu überzeugen.

  • OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Besetzung des Landgerichts im Beschwerdeverfahren;

    Die wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur vertritt dazu einerseits die Ansicht, dass die Einschaltung eines Ergänzungspflegers beim Erwerb von Wohnungseigentum nur dann erforderlich ist, wenn die Gemeinschaftsordnung über das Gesetz hinausgehende Pflichten begründet (OLG Celle NJW 1976, 2214; Palandt/Heinrichs/Ellenberger BGB 67. Aufl. § 107 Rn. 4; PWW/Völzmann-Stickelbrock BGB 2. Aufl. § 107 Rn. 9; MünchKomm/Schmitt BGB 5. Aufl. § 107 Rn. 47 bei ee und Rn. 48 bei gg; Staudinger/Knothe BGB Bearb. 2004 § 107 Rn. 13).
  • BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei unentgeltlicher Überlassung von

    Offen bleiben kann, ob auch die mit dem Eintritt in die Gemeinschaft verbundene gesamtschuldnerische Haftung des Beteiligten zu 2 für die zukünftigen Verpflichtungen der Wohnungseigentümer aus dem Verwaltervertrag (vgl. BGHZ 78, 57 /66; BayObLGZ 1986, 368 ff.; KG WuM 1993, 755) einen rechtlichen Nachteil im Sinne von § 107 BGB darstellt; der Senat hat diese Frage in dem Vorlagebeschluß (aaO S. 248) ebenso wie das Oberlandesgericht Celle (NJW 1976, 2214) bejaht.
  • BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79

    Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährigen als lediglich rechtlicher

    d) Die Frage, ob der schenkungsweise Erwerb von Wohnungseigentum einem Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil im Sinn des § 107 BGB bringt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher ersichtlich nur vom OLG Celle ( NJW 1976, 2214 ; 1977, 960 - Anm. Jahnke; für den Fall der entgeltlichen Veräußerung einer Eigentumswohnung an einen Minderjährigen vgl. Senatsbeschluß vom 27.6. 1974 BReg. 2 Z 38/74) behandelt worden.
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